Urversammlung
Ort
3945 GampelAufgaben
Die Urversammlung berät und beschliesst:
a) die Annahme und die Abänderung aller kommunalen Reglemente, mit Ausnahme jener von rein interner Tragweite;
b) die Annahme des Voranschlags und der Rechnung;
c) den Beschluss einer neuen nichtgebundenen Ausgabe, deren Betrag höher ist als 5% der Bruttoeinnahmen des letzten Verwaltungsjahres, mindestens aber 10'000 Franken beträgt;
d) eine neue jährlich wiederkehrende, jedoch nicht gebundene Ausgabe, deren Betrag höher als 1% der Bruttoeinnahmen des letzten Verwaltungsjahres ist;
e) die Aufnahme der an eine Neuinvestition gebundenen Darlehen, deren Betrag 10% der Bruttoeinnahmen des letzten Verwaltungsjahres übersteigt; die Kontokorrentdarlehen für die Finanzierung der Ausgaben der laufenden Rechnung, deren kumulierter Höchstbetrag 25% der Bruttoeinnahmen des letzten Verwaltungsjahres übersteigt;
f) die Gewährung von Darlehen, Bürgschaften und analogen Garantien zu Lasten der Gemeinde, deren Betrag 5% der Bruttoeinnahmen des letzten Verwaltungsjahres übersteigt;
g) den Verkauf, Tausch, die Teilung von Immobilien, die Gewährung von beschränkten dinglichen Rechten, die Vermietung von Gütern, die Veräusserung von Kapitalien, deren Wert 5% der Bruttoeinnahmen des letzten Verwaltungsjahres übersteigt;
h) die Fusion oder Trennung von Gemeinden und die kommunalen Grenzbereinigungen, unter Vorbehalt der Befugnisse des Grossen Rates;
i) den Beitritt zu einem Gemeindeverband und die Übertragung öffentlicher Aufgaben an gemischtwirtschaftliche oder private Organisationen;
j) die Verleihung oder die Übertragung von Wasserkraftkonzessionen;
k) Geschäfte, die ihr durch gesetzliche Sondervorschriften zugewiesen
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