Betriebsbewilligung
Die Erteilung der Betriebsbewilligung unterliegt dem Kantonalen Gesetz über die Beherbergung, die Bewirtung und den Kleinhandel mit alkoholischen Getränken.
Unterlagen
Für die Beantragung der Betriebsbewilligung werden nachfolgende Unterlagen benötigt:
- Vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Gesuchformular im Doppel
- Handlungsfähigkeitszeugnis, ausgestellt innerhalb der letzten 3 Monate vor der Gesuchstellung (einzuverlangen bei der Kindes- und Erwachsenenschutz-behörde - KESB)
- Strafregisterauszug (Bestellung im Internet unter www.strafregister.admin.ch oder am Postschalter), ausgestellt innerhalb des Monats der Gesuchstellung
- Bestätigung der obligatorischen Prüfung (Wirtepatent) oder Berufsanerkennung des Kantons
- Betreibungsregisterauszug des Wohnsitzes des Gesuchstellers, ausgestellt innerhalb der letzten 3 Monate vor der Gesuchstellung (falls der Wohnsitz des Gesuchstellers ausserhalb des Kantons liegt oder in den letzten 5 Jahren ausserhalb des Kantons lag, so ist dem Gesuch ein Betreibungsregisterauszug des jeweils zuständigen Betreibungs- und Konkursamtes beizulegen)
- Handelsregisterauszug, ausgestellt innerhalb der letzten 3 Monate vor der Gesuchstellung, wenn der Gesuchsteller im Handelsregister eingetragen ist oder für eine eintragungspflichtige Gesellschaft arbeitet
- Mietvertrag der Lokalität (falls nicht Eigentümer)
Verfahren
Das Verfahren zum Erhalt einer Betriebsbewilligung läuft wie folgt ab:
- Eingang des Gesuchs um eine Betriebsbewilligung
- Überprüfung des Gesuch auf Vollständigkeit
- Veröffentlichung des Gesuchs im Amtsblatt (30 Tage)
- Bereinigung von allfälligen Einsprachen
- Behandlung des Gesuchs durch den Gemeinderat
- Erst nach dem Gemeinderatsbeschluss erfolgt die Erteilung der Betriebsbewilligung
Preis
Zugehörige Objekte
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2022-09-01 Gesuch Betriebsbewilligung (PDF, 401.72 kB) | Download | 0 | 2022-09-01 Gesuch Betriebsbewilligung |
Name | Telefon | Kontakt |
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Dienstleistungen | 027 933 69 00 | gemeinde@gampel-bratsch.ch |