Informationen

Datum
18. Juni 2023
Lokalität

Aula Regionalschulhaus
Schulhausstrasse 5
3945 Gampel

Beschreibung

Vergessen Sie nicht abzustimmen!

Wenn Sie Ihr Stimmrecht brieflich durch Hinterlegung in der Gemeindekanzlei ausüben möchten, beachten Sie bitte die Öffnungszeiten (www.gampel-bratsch.ch/kontakt).

Wenn Sie Ihr Stimmrecht brieflich per Post ausüben möchten, übergeben Sie das Zustell- und Antwortkuvert rechtzeitig vor dem Abstimmungssonntag der Post. Es muss spätestens am Freitag vor dem Abstimmungssonntag bei der Gemeindeverwaltung eintreffen. Das Einwerfen in den Briefkasten ist per Gesetz nicht erlaubt und gilt demnach als ungültig!

Seit 1. Mai 2021 müssen Sie neben Ihrer persönlichen Unterschrift auch Ihre persönliche selbstklebende Etikette auf Ihrer Stimmkarte anbringen. Ansonsten ist Ihre Stimme ungültig!

Wenn Sie Ihr Stimmrecht persönlich an der Urne ausüben möchten, ist dies am Abstimmungssonntag von 09:30 bis 10:30 Uhr im Stimmlokal im Regionalschulhaus, Schulhausstrasse 5, 3945 Gampel möglich.

Eidgenössische Vorlagen

Bundesbeschluss über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (Umsetzung OECD/G20-Projekt)

Beschreibung

Die Schweiz hat sich mit rund 140 weiteren Staaten dazu bekannt, dass grosse international tätige Unternehmensgruppen mindestens 15% Steuern bezahlen sollen.

Bundesrat und Parlament wollen eine solche Mindestbesteuerung einführen können. Die Umsetzung soll mit einer Ergänzungssteuer erfolgen. Erhebt die Schweiz keine Ergänzungssteuer, können andere Staaten die Differenz zu den 15% einziehen. Für das erste Jahr werden die Einnahmen aus der Ergänzungssteuer auf 1 bis 2,5 Milliarden Franken geschätzt. 75% der Einnahmen sollen an die Kantone, 25% an den Bund gehen. Dank des Finanzausgleichs profitieren alle Kantone. Höhere Steuern senken die Standortattraktivität. Die Einnahmen aus der Ergänzungssteuer sollen darum auch zu deren Förderung eingesetzt werden, um Arbeitsplätze und Steuereinnahmen zu sichern. Die Umsetzung erfordert eine Änderung der Bundesverfassung. Darum braucht es eine Volksabstimmung.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundes: OECD/G20-Mindestbesteuerung (admin.ch)

 

Formulierung
Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 16. Dezember 2022 über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung grosser Unternehmensgruppen) annehmen?
Ebene
Bund
Art
Bundesbeschluss

Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (indirekter Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative)

Beschreibung

Die Schweiz importiert rund drei Viertel ihrer Energie. Erdöl und Erdgas, die in der Schweiz verbraucht werden, stammen vollständig aus dem Ausland. Diese fossilen Energieträger sind nicht unendlich verfügbar und belasten das Klima stark. Um die Abhängigkeit vom Ausland und die Umweltbelastung zu verringern, wollen Bundesrat und Parlament den Verbrauch von Öl und Gas senken. Gleichzeitig soll mehr Energie in der Schweiz produziert werden.

Mit der Vorlage senkt die Schweiz schrittweise den Verbrauch von Erdöl und Erdgas. Ziel ist, dass die Schweiz bis 2050 klimaneutral wird. Die Vorlage sieht Massnahmen vor, um den Energieverbrauch zu reduzieren. Wer seine Öl-, Gas- oder Elektroheizung ersetzt, wird finanziell entlastet. Zudem werden Unternehmen unterstützt, die in klimafreundliche Technologien investieren. Die Vorlage ist ein indirekter Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative. Anders als die Initiative enthält sie kein Verbot fossiler Energieträger wie Benzin, Diesel, Heizöl und Gas. Gegen die Vorlage wurde das Referendum ergriffen.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundes: Klima- und Innovationsgesetz (admin.ch)

Formulierung
Wollen Sie das Bundesgesetz vom 30. September 2022 über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KlG) annehmen?
Ebene
Bund
Art
Fakultatives Referendum

Änderung des Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz)

Beschreibung

Das Coronavirus bleibt unberechenbar. Es ist nicht ausgeschlossen, dass wieder gefährliche Virusvarianten entstehen. Das Parlament hat deshalb die rechtliche Grundlage für bestimmte Massnahmen im Covid-19-Gesetz bis Mitte 2024 verlängert. So können die Behörden im Notfall rasch handeln, um besonders gefährdete Personen und das Gesundheitssystem zu schützen.

Es können etwa weiterhin Medikamente gegen schwere Covid-Erkrankungen importiert und verwendet werden, auch wenn sie in der Schweiz noch nicht zugelassen sind. Der Bund kann weiterhin ein Covid-Zertifikat ausstellen, insbesondere falls dies für Auslandreisen wieder nötig wäre. Er kann zudem die Arbeitgeber verpflichten, besonders gefährdete Personen zu schützen und beispielsweise von zuhause aus arbeiten zu lassen. Die aktuell deaktivierte SwissCovid-App kann bei Bedarf reaktiviert werden. Gegen die Verlängerung wurde das Referendum ergriffen. Würde die Verlängerung abgelehnt, würden diese Bestimmungen Mitte Dezember 2023 ausser Kraft treten.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundes: Covid-19-Gesetz (admin.ch)

Formulierung
Wollen Sie die Änderung vom 16. Dezember 2022 des Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) annehmen?
Ebene
Bund
Art
Fakultatives Referendum

Zugehörige Objekte

Name
Abstimmungsbroschüre 18. Juni 2023 (PDF, 1.05 MB) Download 0 Abstimmungsbroschüre 18. Juni 2023