Volksabstimmung und Wahlen vom 7. März 2021
Informationen
- Datum
- 7. März 2021
- Lokalität
- Aula Regionalschulhaus
Schulhausstrasse 5
3945 Gampel - Kontakt
- Marco Volken, Gemeindeschreiber
- Beschreibung
- Vergessen Sie nicht abzustimmen bzw. zu wählen!
Wenn Sie Ihr Stimmrecht brieflich durch Hinterlegung in der Gemeindekanzlei ausüben möchten, beachten Sie bitte die Öffnungszeiten (www.gampel-bratsch.ch/kontakt).
Wenn Sie Ihr Stimmrecht brieflich per Post ausüben möchten, übergeben Sie das Zustell- und Antwortkuvert rechtzeitig vor dem Abstimmungs- bzw. Wahlsonntag der Post (es muss spätestens am Freitag vor dem Abstimmungs- bzw. Wahlsonntag bei der Gemeindeverwaltung eintreffen). Das Einwerfen in den Briefkasten ist per Gesetz nicht erlaubt und gilt demnach als ungültig!
Wenn Sie Ihr Stimmrecht persönlich an der Urne ausüben möchten, ist dies am Abstimmungs- bzw. Wahlsonntag von 09:30 bis 10:30 Uhr im Stimmlokal im Regionalschulhaus möglich.
Eidgenössische Vorlagen
Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz)
- Beschreibung
- siehe Link: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/abstimmungen/20210307/bundesgesetz-uber-elektronische-identifizierungsdienste.html
- Formulierung
- Wollen Sie das Bundesgesetz vom 27. September 2019 über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz, BGEID) annehmen?
- Ebene
- Bund
- Art
- -
Volksinitiative "Ja zum Verhüllungsverbot"
- Beschreibung
- siehe Link: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/abstimmungen/20210307/volksinitiative-ja-zum-verhuellungsverbot.html
- Formulierung
- Wollen Sie die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» annehmen?
- Ebene
- Bund
- Art
- -
Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Indonesien
- Beschreibung
- siehe Link: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/abstimmungen/20210307/wirtschaftspartnerschaftsabkommen-mit-indonesien.html
- Formulierung
- Wollen Sie den Bundesbeschluss vom20. Dezember 2019 über die Genehmigungdes Umfassenden Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischenden EFTA-Staaten und Indonesien annehmen?
- Ebene
- Bund
- Art
- -
Kantonale Vorlagen
Wah der Mitglieder des Grossen Rates
- Beschreibung
- usammensetzung
Der Grosse Rat zählt 130 Abgeordnete und 130 Suppleanten. Diese 130 Sitze werden auf die Bezirke im Verhältnis zu ihrer Schweizer Bevölkerung verteilt (31.12.2019).
Aufteilung Zwischen den Bezirken
Goms: 2
Östlich Raron: 1
Brig: 11
Visp: 11
Westlich Raron: 3
Leuk: 5
Siders: 17
Hérens: 5
Sitten: 18
Gundis: 11
Martinach: 18
Entremont: 6
St-Maurice: 5
Monthey: 17
Wahlmodus
Die Wahl der 130 Abgeordneten und 130 Suppleanten erfolgt nach dem System des doppeltproportionalen Zuteilungsverfahrens. Der Kanton ist somit in sechs Wahlkreise (Brig, Visp, Siders, Sitten, Martinach, Monthey) unterteilt, wobei jeder Wahlkreis selbst in Unterwahlkreise (Bezirke und Halbbezirke) unterteilt ist. Bei der ersten Verteilung werden die Sitze den politischen Parteien entsprechend ihrer Stärke im Wahlkreis zugeteilt. Bei der zweiten Verteilung werden die Sitze, die die Parteien im Wahlkreis erhalten haben, dann auf die Unterwahlkreise (Bezirke) verteilt.
Neuerung
Hervorzuheben ist eine Neuerung: Seit diesem Jahr erfolgt die Wahl der Abgeordneten und Suppleanten in getrennten Wahlen. Konkret bedeutet dies, dass die Grossrats- und Suppleantenkandidaten auf zwei getrennten Wahlzetteln aufgeführt werden. Um es den Wählern zu erleichtern, werden die Stimmzettel und die entsprechenden Wahlumschläge für die Wahl der Abgeordneten und die Wahl der Suppleanten eine andere Farbe haben.
siehe auch Link:
https://www.vs.ch/documents/3981407/9374403/Erl%C3%A4uterung+kantonale+Wahlen+2021.pdf/66559f5b-5d42-a351-e062-bf0b607ace00?t=1606214493603?t=1614842080209
- Ebene
- Kanton
- Art
- -
Wahl der Mitglieder des Staatsrates
- Beschreibung
- Zusammensetzung
Der Staatsrat besteht aus fünf Mitgliedern.
Eines von ihnen wird aus den Wählern der Bezirke Goms, Brig, Visp, Raron, Leuk ernannt, eines aus den Wählern der Bezirke Siders, Sitten, Ering, Gundis und eines aus den Wählern der Bezirke Martinach, Entremont, Saint-Maurice und Monthey. Die zwei anderen werden aus sämtlichen Wählern des Kantons ernannt. Jedoch darf nicht mehr als ein Staatsrat aus den Wählerinnen und Wählern des selben Bezirkes ernannt werden.
Die Zugehörigkeit zum Stimmvolk eines Bezirkes bestimmt sich für alle kandidierenden Personen des ersten oder des zweiten Wahlgangs nach ihrem Wohnsitz am letzten Tag, der für die Listenhinterlegung des ersten Wahlgangs vorgesehen ist. Ein späterer Wohnsitzwechsel fällt nicht in Betracht.
Wahlmodus
Die Wahl des Staatsrates erfolgt nach dem Majorzsystem, mit absoluter Mehrheit im ersten Wahlgang (gewählt sind Kandidaten, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten) und relativer Mehrheit im zweiten Wahlgang (gewählt sind Kandidaten, die die meisten Stimmen erhalten).
Ein möglicher zweiter Wahlgang (Stimmzettel) ist für den Sonntag, 28. März 2021 vorgesehen.
Der Wahl des Staatsrates geht die obligatorische Einreichung von Kandidatenlisten voraus. Nur Personen auf diesen Listen sind zur Wahl zugelassen.
siehe auch Link:
https://www.vs.ch/documents/3981407/9374403/Erl%C3%A4uterung+kantonale+Wahlen+2021.pdf/66559f5b-5d42-a351-e062-bf0b607ace00?t=1606214493603?t=1614842080209
- Ebene
- Kanton
- Art
- -