Die Beglaubigung einer Unterschrift erfolgt ausschliesslich durch den Gemeindepräsidenten. Wir bitten Sie deshalb um eine vorgängige Terminvereinbarung.

Zur Beglaubigung der Unterschrift erscheinen Sie bitte zum vereinbarten Termin mit folgenden Dokumenten: 

  • ein amtliches Ausweispapier (ID-Karte oder Pass)
  • das zu beglaubigende Aktenstück oder Dokument im Original
  • das Aktenstück ist in Anwesenheit des Gemeindepräsidenten zu unterzeichnen 

Ausländische Dokumente sowie Dokumente, welche fürs Ausland benötigt werden, können nicht durch den Gemeindepräsidenten beglaubigt werden.

Preis

kostenlos

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