Beglaubigung einer Unterschrift
Die Beglaubigung einer Unterschrift erfolgt ausschliesslich durch den Gemeindepräsidenten. Wir bitten Sie deshalb um eine vorgängige Terminvereinbarung.
Zur Beglaubigung der Unterschrift erscheinen Sie bitte zum vereinbarten Termin mit folgenden Dokumenten:
- ein amtliches Ausweispapier (ID-Karte oder Pass)
- das zu beglaubigende Aktenstück oder Dokument im Original
- das Aktenstück ist in Anwesenheit des Gemeindepräsidenten zu unterzeichnen
Ausländische Dokumente sowie Dokumente, welche fürs Ausland benötigt werden, können nicht durch den Gemeindepräsidenten beglaubigt werden.
Preis
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Ressort Präsidium | 027 933 69 00 | gemeinde@gampel-bratsch.ch |